Sonntag, 31. August 2014

Behördengänge stehen an

Hier schreibt der werdende Papa
Schwangerschaftswoche 32. Es stehen wichtige Vorbereitungen an, Dienstag ist Sperrmuell angesagt, damit Platz für Neues ist und dann steht noch die Anerkennung der Vaterschaft des Vaters beim Standesamt an. Da sich die werdenden Eltern bisher nicht durchringen konnten, eine Ehe einzugehen und sozusagen in wilder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, heisst das für den Vater, dass er sein Kind als sein eigenes Anerkennen muss, um gleichgestellt mit der Mutter ebenfalls das Sorgerecht für das Baby zu bekommen. Die Vaterschaft für ein Baby kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss dafür selbstverständlich der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben. Das heißt, wir müssen beide hin, entweder zum Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar. Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater dann wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenregister nachträglich ergänzt. Bei uns ist das ja überschaubar, kompliziert könnte es werden, wenn die Mutter eines Babys noch mit einem anderen Mann verheiratet und moch nicht geschieden ist, denn rechtlich gesehen ist der Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist.

Später steht dann die Beantragung der Geburtsurkunde des Babys an.

Was wird benötigt, um die Geburtsurkunde des Babys zu beantragen?

Um das Byby anzumelden bzw. dessen Geburtsurkunde zu beantragen benötigt man die eigene Geburtsurkunde und der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung. Meist kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die Geburtsurkunde muss anschließend beim Standesamt abgeholt werden.Innerhalb einer Woche nach der Geburt kann man dann die Geurtsturkunde des Babys abholen. Ist das Baby geboren, kann man die Geburtsurkunde abholen, benötigt wird dafür die Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik oder Hebamme, Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Für uns nicht Verheiratete gilt: Personalausweis, Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung.

Soweit in der Theorie. Da die Mühlen manchmal ja langsam mahlen, bin ich gespannt,ob das so problemlos und simpel von Statten geht, wie wir das uns vorstellen.

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